a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) stellen einen integralen Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages dar. Sie werden durch spezifische Geschäftsbedingungen ergänzt, die auf den jeweiligen Geschäftsbereich zugeschnitten sind (im Folgenden: BGB).
b) Die Unternehmung Sky Clean GmbH (nachfolgend als "SKY CLEAN" bezeichnet) agiert ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB und der jeweils relevanten BGB.
c) Der Inhalt des Vertrages wird durch die von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vertragsurkunde sowie diese AGB und den jeweiligen BGB bestimmt. Dabei hat der spezifische Vertrag Vorrang vor den AGB und den jeweiligen BGB; die AGB und BGB gelten sekundär für jene Bereiche, die nicht explizit im spezifischen Vertrag geregelt sind.
d) Änderungen oder Ergänzungen des durch den spezifischen Vertrag und diese AGB sowie die jeweiligen BGB festgelegten Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer rechtlichen Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung durch die vertretungsbefugten Organe. Insbesondere sind mündliche Äußerungen von Mitarbeitern von SKY CLEAN nicht verbindlich.
e) In diesen AGB wird der Begriff "Leistung" verwendet, welcher sowohl die Erbringung von Dienstleistungen als auch die Lieferung von Waren umfasst.
f) Alle Drittpersonen, die im Namen von Sky Clean GmbH handeln (wie Partner, Lieferanten usw.), sind verpflichtet, unseren AGB und Verhaltensrichtlinien zu entsprechen.
g) Die beteiligten Parteien stimmen einer elektronischen Kommunikation und Vertragsabwicklung zu, um einen effizienten Geschäftsablauf zu gewährleisten, sofern diese AGB keine strengere Form vorsehen oder gesetzlich eine andere Form zwingend vorgeschrieben ist.
a) Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen und Angaben im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung sowie jegliche sonstige für die Auftragserteilung relevanten Angaben vollständig und korrekt sind.
b) Es obliegt dem Auftraggeber, seine Mitarbeiter über den Umfang der Arbeiten sowie über die Einsatzzeiten der Mitarbeiter der Sky Clean GmbH in Kenntnis zu setzen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter der Sky Clean GmbH ihre Arbeit ohne Störungen ausführen können.
c) Sollte es notwendig sein, dass Teile des vertragsgegenständlichen Objektes oder darin eingebrachte Gegenstände im Rahmen der Leistungserbringung einer speziellen Behandlung bedürfen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Sky Clean GmbH darüber zu informieren. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist eine Haftung und Gewährleistung der Sky Clean GmbH ausgeschlossen.
d) Der Auftraggeber hat im Rahmen der Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen mit Sky Clean GmbH zusammenzuarbeiten. Hierbei sind Präventionsmaßnahmen zu koordinieren und Informationen über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz gegenseitig sowie an die Mitarbeiter und Belegschaftsorgane weiterzugeben. Der Sky Clean GmbH ist Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten zu gewähren.
e) Der Auftraggeber ist verpflichtet, in Absprache mit Sky Clean GmbH die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Durchführung sicherzustellen. Weiterhin hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Einweisung der Mitarbeiter der Sky Clean GmbH erfolgt.
f) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sowie die Evaluierung ständiger Arbeitsplätze der Sky Clean GmbH im Betrieb des Auftraggebers, beispielsweise bei Portierdienst, Werkschutz usw., durch die Organe des Auftraggebers erfolgt. Dies gilt ebenso für die Erfüllung der Anforderungen aus dem Abfallwirtschaftsgesetz.
g) Werden bei der Leistungserbringung selbstfahrende Arbeitsmittel (im Sinne der Arbeitsmittelverordnung) des Auftraggebers eingesetzt, so erteilt dieser den Mitarbeitern der Sky Clean GmbH eine Fahrbewilligung (Ausweis gemäß AUVA). Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine Kopie der Fahrbewilligung ausgehändigt.
h) Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, stellt der Auftraggeber ohne zusätzliche Kosten kaltes und heißes Wasser sowie Strom für den Betrieb von Maschinen zur Verfügung.
i) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sky Clean GmbH rechtzeitig und kostenlos die für die Vertragserfüllung notwendigen Schlüssel zur Verfügung zu stellen.
j) Im Falle von Personen- oder Gesundheitsschäden durch elektrischen Strom einer Anlage, eines Betriebsmittels oder durch Blitzschlag, ist dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Bei Betrieben, die der bergbehördlichen Aufsicht unterstehen, ist dies unverzüglich der zuständigen Berghauptmannschaft zu melden. Für die Mitteilung verantwortlich ist derjenige, der die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel betreibt. Ist dieser dazu nicht in der Lage, ist jeder, der das Ereignis wahrnimmt, zur Mitteilung verpflichtet.
a) Die Sky Clean GmbH verpflichtet sich, an jedes Angebot, das sie abgibt, 14 Tage lang gebunden zu sein.
b) Die Sky Clean GmbH ist dazu verpflichtet, die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen sachgemäß, sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen. Hierbei werden erprobte Mittel, Geräte, Maschinen und Methoden eingesetzt.
c) Die Sky Clean GmbH stellt sicher, dass sie qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stellt, um die Vereinbarung zu erfüllen. Sie verpflichtet sich, kein Personal einzusetzen, von dem bekannt ist, dass dessen Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit in Frage gestellt wird.
d) Vor Beginn der Leistungserbringung benennt die Sky Clean GmbH einen Koordinator bzw. Objektmanager. Dieser steht dem Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner zur Verfügung, beschafft die zur Leistungserbringung oder Lieferung erforderlichen Informationen und trifft die erforderlichen Entscheidungen im Namen der Sky Clean GmbH.
e) Bei Arbeiten, bei denen gleichzeitig oder nacheinander Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind, kann die Sky Clean GmbH die Arbeit erst aufnehmen, nachdem der Auftraggeber oder sein beauftragter Planungskoordinator einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß §7 des Bauarbeiterkoordinationsgesetzes übermittelt hat.
f) Die Sky Clean GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen abzuändern, wenn der vereinbarte Standard durch den Einsatz neuer Mittel, technisch weiter entwickelter Maschinen oder Arbeitsmethoden eingehalten oder verbessert wird, ohne dass dies Auswirkungen auf den vereinbarten Preis hat.
g) Das Personal der Sky Clean GmbH ist angewiesen, Anweisungen zur Durchführung der Leistungen nur von den entsprechend bevollmächtigten Personen der Sky Clean GmbH entgegenzunehmen. Sollten dennoch Sonderleistungen direkt bei den Arbeitskräften in Auftrag gegeben werden, ohne dass eine Abstimmung mit der Sky Clean GmbH erfolgte, ist diese berechtigt, ihre zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensätze bzw. Materialkosten in Rechnung zu stellen.
h) Die Sky Clean GmbH stellt die für die Auftragserfüllung notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung und führt bei diesen auch das notwendige Service durch bzw. veranlasst es.
i) Die Sky Clean GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und ihr Personal entsprechend zu schulen.
j) Eine Verpflichtung zur Mülltrennung, die über die vom Auftraggeber vorgenommene Trennung hinausgeht, besteht für die Sky Clean GmbH nicht.
a) Die Sky Clean GmbH behält sich das Recht vor, den gesamten Auftrag oder Teile davon an Dritte zu delegieren. Dies bietet Flexibilität und ermöglicht es Sky Clean GmbH, den spezifischen Anforderungen jedes Projekts gerecht zu werden, während gleichzeitig ein hohes Maß an Professionalität und Qualitätssicherung gewährleistet wird.
b) Darüber hinaus ist Sky Clean GmbH berechtigt, für die Umsetzung des Vertragsgegenstandes externe Arbeitskräfte bereitzustellen. Dies kann durch die gesamte oder teilweise Ausführung durch Partnerunternehmen oder Subunternehmer erfolgen. Dies bietet zusätzliche Ressourcen und Fachkenntnisse, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Auftragsgegenstandes effizient und effektiv erfüllt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgen und dass Sky Clean GmbH sich verpflichtet, bei der Auswahl von Partnern und Subunternehmern nur diejenigen zu berücksichtigen, die dieselben hohen Standards an Professionalität und Qualität erfüllen, die wir unseren Kunden bieten.
a) Die Gebühren für unsere Dienste basieren auf den kollektivvertraglichen Vereinbarungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die jeweiligen Berufsgruppen des ausführenden Personals gelten. Sofern nicht anders festgelegt, erfolgt die Abrechnung abhängig von den Einsatzzeiten und kann gegebenenfalls Zuschläge enthalten.
b) Die Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt zu begleichen. Im Falle eines Zahlungsverzugs trägt der Kunde alle Kosten im Zusammenhang mit Mahnungen und Inkasso, einschließlich der Kosten für einen von Sky Clean GmbH beauftragten Anwalt, sowie Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. Bei Geschäften im Anwendungsbereich des KSchG werden Verzugszinsen von 5% p.a. vereinbart. Offene Raten sind sofort zur Zahlung fällig.
c) Bei Bestellungen von Dienstleistungen, für die kein gültiges Angebot vorliegt, ist vor der erstmaligen Durchführung ein Preis zu vereinbaren. Wird eine Arbeit ohne vorherige Preisvereinbarung in Auftrag gegeben, gilt Punkt 3.f. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß.
d) Regiearbeiten, zusätzliche Dienstleistungen und optionale Leistungen werden separat und nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
e) Sollte der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten, ist Sky Clean GmbH berechtigt, alle vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Fristsetzung einzustellen und nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurückzutreten oder die weitere Ausführung von der Begleichung des ausstehenden Betrags und der sofortigen Vorauszahlung für die nächste Leistungserbringung abhängig zu machen.
f) Alle Preisangaben sind Netto-Beträge in Euro und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie, falls zutreffend, die Rechtsgeschäftsgebühr oder sonstige staatliche Gebühren aus. Diese Gebühren sind vollständig und separat auszuweisen.
g) Sollte sich ein Kostenbestandteil ändern, ist Sky Clean GmbH berechtigt, eine entsprechende Anpassung des Preises vorzunehmen. Bei Veränderungen des Preises, beispielsweise für Roh- und Hilfsstoffe, oder anderen Kostenerhöhungen bei Gehältern, Gebühren, Frachten usw., behält sich Sky Clean GmbH das Recht vor, eine angemessene Anpassung zugunsten oder zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Dies gilt auch für Nachbestellungen. Angebots- und Abrechnungspreise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die noch hinzuzurechnen ist. Bei langfristigen Verträgen erfolgt eine jährliche Preisanpassung, sofern nicht anders vereinbart, mindestens gemäß den Beschlüssen der unabhängigen Schiedskommissionen beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.
h) Sollte eine vom Kunden beauftragte Änderung einer Leistung die vertraglichen Vereinbarungen beeinflussen, sind die daraus resultierenden Änderungen Sky Clean GmbH umgehend, aber auf jeden Fall vor Erbringung der zusätzlichen Leistungen schriftlich, elektronisch oder per Fax mitzuteilen.
i) Die Lieferung von Waren oder Produkten erfolgt auf Kosten des Kunden. Sky Clean GmbH behält sich das Recht vor, bei Annahmeverzug den entstandenen Schaden zu berechnen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Sky Clean GmbH.
j) Eine Gutschrift für unbenutzt zurückgegebene Waren oder Produkte ist nicht möglich.
k) Die akzeptierte Zahlungsart ist Telebanking (elektronische Überweisung).
a) Der Kunde ist verpflichtet, sich selbstständig und eigenverantwortlich über alle Aspekte des Auftrags und der geplanten Dienstleistungen zu informieren. Es obliegt ihm, alle notwendigen Dokumente und Informationen für die Durchführung des Auftrags von der Sky Clean GmbH zu beschaffen.
b) Jegliche Fehler, die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen resultieren, liegen in der Verantwortung des Kunden.
c) Sofern die Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt werden, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass die Sky Clean GmbH über alle geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Ordnungsbestimmungen vor Ort informiert wird.
d) Der Kunde ist dazu angehalten, jegliche Situationen, die zu einer möglichen Haftung des Auftragnehmers führen könnten, sowie Schäden, die in Zusammenhang mit allen von der Sky Clean GmbH erbrachten Dienstleistungen stehen, umgehend nach deren Bekanntwerden der Sky Clean GmbH zu melden. Darüber hinaus ist es seine Pflicht, der Sky Clean GmbH bei der Sachverhaltsklärung alle zumutbaren Unterstützung zu gewähren.
a) Im Falle, dass Sky Clean GmbH aufgrund von Vandalismus oder unvermeidbaren Ereignissen wie Krieg, Naturkatastrophen, Bürgerunruhen, Feuer, Sabotage, Quarantäne, Regierungsmaßnahmen, öffentlichen Unruhen, Notständen, Streiks, Aussperrungen, Terror, epidemischen Krankheiten, Unwetter, Dachlawinen und anderen unabwendbaren Ereignissen die vereinbarten Leistungen nicht erbringen oder diese einschränken muss, besteht für den Auftraggeber keine Berechtigung, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
b) Sky Clean GmbH behält sich das Recht vor, in solchen Situationen seine Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken oder entsprechend anzupassen.
c) Sollte es zu einer vollständigen Einstellung der Leistungen durch Sky Clean GmbH kommen, ist der Auftraggeber von der Zahlungspflicht für diesen Zeitraum befreit. Bei einer Einschränkung der Leistungen gilt ein entsprechend reduziertes Entgelt als vereinbart.
d) Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die in der Verantwortung des Auftraggebers liegen, nicht erbracht werden, entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung.
e) Sky Clean GmbH übernimmt die Haftung für Sachschäden, die durch sein Personal im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung verursacht wurden, nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten. Bei Personenschäden haftet Sky Clean GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. Diese Haftung entfällt für Schäden, die innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt des Schadens nicht schriftlich vom Auftraggeber gemeldet werden.
f) Die Haftung von Sky Clean GmbH für Sachschäden ist auf den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses begrenzt und entspricht höchstens dem Betrag, den die Haftpflichtversicherung im Schadensfall abdeckt.
g) Sky Clean GmbH übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden oder daraus resultierende Schäden.
h) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ursachen der Haftung nachzuweisen.
i) Bei Verlust der vom Auftraggeber an das Personal von Sky Clean GmbH übergebenen Schlüssel wird nur der Wert des Einzelschlüssels ersetzt - bis zu einem Höchstbetrag von EUR 3.650,00.
a) Standardmäßig werden Verträge auf einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen, es sei denn, es wurde explizit eine andere Vereinbarung getroffen.
b) Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des bestehenden Vertrags müssen schriftlich festgehalten werden, um ihre Gültigkeit und rechtliche Durchsetzungsfähigkeit zu gewährleisten.
I. Reguläre Beendigung:
a) Verträge können zu jedem Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch Versendung eines eingeschriebenen Briefes beendet werden.
b) Sollte innerhalb dieser Frist keine Kündigung erfolgen, wird der Vertrag automatisch verlängert.
II. Außerordentliche Beendigung:
a) Ein Vertrag kann von Sky Clean GmbH ohne Beachtung einer Frist durch schriftliche Mitteilung aus triftigem Grund in folgenden Fällen aufgelöst werden, wenn:
b) Sollten aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen die Dienstleistungen eingestellt oder verändert werden müssen, ist Sky Clean GmbH berechtigt, den Vertrag vorzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu lösen.
c) Mit Ausnahme einer Rechtsnachfolge kann der Auftraggeber bei Verkauf oder vollständiger Aufgabe des Objektes den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vorzeitig beenden, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine Standortverlegung. In diesem Fall sind die Dienstleistung und eventuelle weitere Dienstleistungen am neuen Standort fortzusetzen, sofern Sky Clean GmbH vom neuen Standort keinen Rücktritt vom Vertrag nimmt. Sky Clean GmbH behält sich jedoch das Recht vor, bei Standortverlegungen neue Preise festzulegen oder vollständig vom Objekt Abstand zu nehmen mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.
a) Sky Clean GmbH ist verpflichtet, die im Vertrag aufgeführten und vom Kunden überprüften Verkehrsflächen im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April des folgenden Jahres (Winterperiode) von Schnee zu befreien und bei Vorherrschen von Glatteis zu streuen. Das Vertragsverhältnis wird für eine unbestimmte Anzahl von Winterperioden abgeschlossen. Sky Clean GmbH und der Kunde haben das Recht, das Vertragsverhältnis jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.08. schriftlich zu kündigen.
b) Die Betreuung der im Vertrag genannten Verkehrsflächen erfolgt im Umfang, der in den vereinbarten Vertragsklauseln festgelegt ist. Sky Clean GmbH ist aufgrund der notwendigen Personalorganisation und -ausstattung verpflichtet, spätestens drei Werktage nach Vertragsabschluss (nach Ablauf des Widerrufsrechts bei Privatpersonen) mit der Leistungserbringung zu beginnen.
c) Sky Clean GmbH ist nicht dazu verpflichtet, die Ursachen, die zur Eisbildung (undichte Dachrinne etc.) oder zur Ablagerung von Schnee oder Verunreinigungen führen, zu beseitigen. Dies gilt auch für Schneewehen und Eisbildung auf Dächern (diese sind von einem Fachunternehmen zu entfernen). Gleichfalls gilt dies für die Entfernung von Schnee und/oder Eis nach Abgang von Dachlawinen.
d) Sky Clean GmbH ist nicht dazu verpflichtet, im Rahmen der Betreuung nicht begehbare, blockierte oder sonst unzugängliche Verkehrsflächen zu reinigen.
e) Sofern keine Zusatzleistung vereinbart wurde, erfolgt die übliche Betreuung entsprechend der Wettersituation (abhängig von der Niederschlagsmenge und Dauer) spätestens innerhalb von acht Stunden nach Beginn der Belagsbildung. Die Betreuung wird bei Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgeführt.
f) Eine vollständige schneefreie Räumung der Verkehrsfläche ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daher ist Sky Clean GmbH nicht verpflichtet, die zu reinigende Verkehrsfläche vollständig schneefrei zu machen.
g) Die Entfernung von Streusplitt wird von Sky Clean GmbH entsprechend den einschlägigen behördlichen Vorschriften und in jedem Fall am Ende der Saison durchgeführt.
h) Der Kunde gestattet Sky Clean GmbH zur Kennzeichnung der von ihnen betreuten Immobilien die Anbringung von Firmenschildern an Hauswänden, Zäunen etc.
a) Waren oder Produkte, die von Sky Clean GmbH bereitgestellt werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Sky Clean GmbH. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich ebenfalls auf jeglichen Erlös, den der Auftraggeber aus einer potenziellen Weiterveräußerung der Waren erzielen könnte.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sky Clean GmbH sofort über jegliche Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu informieren.
c) Der Auftraggeber hat die Pflicht, die ihm zur Durchführung des Auftrages bereitgestellten Unterlagen, wie Fotos, Logos etc., auf möglicherweise bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Sky Clean GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen solcher Rechte. Sollte Sky Clean GmbH aufgrund einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, so hält der Auftraggeber Sky Clean GmbH schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat Sky Clean GmbH sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
c) Zeichnungen, Skizzen, Werkzeuge, Behelfe, Muster, Modelle und Ähnliches, die von Sky Clean GmbH zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellt oder von ihr finanziert wurden, bleiben bzw. werden deren Eigentum. Diese dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch für andere Zwecke verwendet und insbesondere nicht für Werbezwecke genutzt werden. Sie sind nach Erbringung der Leistung bzw. bei Vertragsrücktritt oder Vertragsauflösung sofort an Sky Clean GmbH zurückzugeben. Darüber hinaus sind alle vertraulichen Informationen und Kopien davon, die der Auftraggeber erhalten hat, nach Erbringung der Leistung bzw. bei Vertragsrücktritt oder Vertragsauflösung sofort an Sky Clean GmbH zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
d) Im Falle des Verlusts oder der groben Beschädigung von Waren oder Produkten, die im Eigentum der Sky Clean GmbH stehen, haftet der Auftraggeber für den Ersatz.
a) Sky Clean GmbH legt großen Wert auf die Privatsphäre und den Datenschutz seiner Auftraggeber. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden personenbezogene Daten des Auftraggebers nur nach ausdrücklicher Zustimmung gespeichert und genutzt. Vor einer solchen Nutzung wird der Auftraggeber eingehend über die spezifischen Details dieser Datenspeicherung und -verarbeitung informiert. Dazu gehören Art, Umfang und Zweck der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datenübermittlung, sowie Datenarten, Empfängerkreise und die Dienstleister, die damit beauftragt werden. Der Auftraggeber behält stets die volle Kontrolle und kann seine Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
b) Sky Clean GmbH stellt durch entsprechende vertragliche Regelungen sicher, dass die Daten des Auftraggebers durch ihre Partner und Dienstleister nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben oder verkauft werden dürfen. Zudem wird vertraglich festgelegt, dass die Daten des Auftraggebers nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von den Partnern und Dienstleistern gelöscht werden müssen.
c) Für weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz verweist Sky Clean GmbH auf die spezifischen Bestimmungen des Datenschutzvertrags. Diese wurden sorgfältig erstellt, um die Privatsphäre und die Rechte des Auftraggebers bezüglich seiner personenbezogenen Daten zu schützen und transparent darzustellen, wie Sky Clean GmbH mit diesen sensiblen Informationen umgeht.